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Eschweiler. Was tun, wenn Hund oder Katze, Kaninchen oder
Vogel sterben? Diese Frage werden sich wohl schon viele
Haustierbesitzer gestellt haben, wenn ihr vier- oder
zweibeiniger Liebling verstorben ist. Dabei gibt es nach dem
Tod eines Haustieres verschiedene Möglichkeiten. Während
viele Frauchen und Herrchen ihr Tier im eigenen Garten
begraben, erfreuen sich nun auch Tierfriedhöfe immer
größerer Beliebtheit.
Nicht willkürlich
Zu
beachten ist dabei vor allem eins: Wie auch beim Menschen
darf die Bestattung eines Tieres nicht einfach willkürlich
und beliebig erfolgen. Der Gesetzgeber schreibt daher
gewisse Regeln vor. So heißt es im
Tierkörperbeseitigungsgesetz von April 2001: «Tierkörper,
Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass
die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger
übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet,
Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer
Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt und
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt werden.»
Wasserschutz beachten
Grundsätzlich schreibt dieses Gesetz vor, dass «Körper von
Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die
sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen
befinden, in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen
sind.»
Aber - und das wird wohl für jeden Besitzer eines
verstorbenen Haustieres am wichtigsten sein - diese
Gesetzespassage gilt nicht für einzelne Körper von Hunden,
Katzen, Ferkeln, Kaninchen, Vögeln und Kleintieren. Wer also
seinen geliebten Vier- oder Zweibeiner im Garten begräbt,
handelt nicht gesetzeswidrig, sondern ganz legal.
Allerdings sind dann auch hierbei gewisse Punkte zu
beachten: Die Bestattung darf nur auf eigenem Gelände, aber
nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer
Nähe öffentlicher Wege und Plätze, erfolgen. Die Tierkörper
müssen so vergraben werden, dass sie mit einer
ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht
bedeckt sind.
Auch
spezielle Särge für Tiere sind mittlerweile auf dem Markt.
Die Aachener Diplom-Designerin Cornelia Ortlepp entwirft
Särge speziell für verstorbene Vierbeiner. Informationen
gibt es unter Telefon 0241/4120005.
Tröstlicher Gedanke
Für die
Haustierbesitzer, die keinen eigenen Garten haben oder ihr
Tier nicht auf öffentlichem Gebiet beerdigen möchten, gibt
es die Möglichkeit eines Tierfriedhofs, die in der gesamten
Bundesrepublik immer größere Anwendung finden. Hier können
Hund, Katze, Kaninchen oder Vogel ihre letzte Ruhe finden -
für viele Haustierbesitzer ein tröstlicher Gedanke. In
Eschweiler und der Region gibt es bisher keinen solchen
Tierfriedhof, die nächsten befinden sich in Köln,
Bergisch-Gladbach und Kerpen.
Und wie auch beim Menschen bietet die Tierbestatter
verschiedene Möglichkeiten der Beerdigung an, die allerdings
nicht ganz preiswert sind.
Die Preise
für eine Einäscherung oder Erdbestattung des Tieres
schwanken je nach Tierart und Tiergröße zwischen 50 und 300
Euro. Wählen kann man auch zwischen verschiedenen
Grabstellen-Angeboten.
(Pressebericht aus der Aachener Zeitung vom 07.04.2004) |